Unfall im Bereich eines „Home Office“ ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Unfall, der ein Versicherter beim Verlasen seines Arbeitsplatzes und zum Zwecke des Aufsuchens seiner Küche erleidet, keine Arbeitsunfälle sind.
Tragende Entscheidungsgrund ist nach diesem Urteil, dass alle der privaten Wohnung inne wohnenden Risiken nicht dem Arbeitgeber (und damit der Gesetzlichen Unfallversicherung), sondern der privaten Eigenverantwortung des verletzten Versicherten zuzurechnen sind.