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Elterngeld und Hartz IV

Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass das Elterngeld bei Beziehern von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“-Leistungen) als Einkommen angerechnet wird.
[Urteil vom 26.07.2016 – Az.: B 4 AS 25/15 R]

Daher vermindert sich der monatliche Bedarf bei den Arbeitslosengeld II-Empfängern, die zugleich Elterngeld erhalten.

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