Verlegung eines Kassenarztsitzes
Das hat das Bundessozialgericht in einem Berliner Fall entschieden, bei dem die Verlegung von einem schlecht versorgten Gebiet (Berlin-Neukölln) in ein bereits gut versorgtes Gebiet (Berlin-Tempelhof/Schöneberg) beantragt worden war. Nach Ansicht des höchsten Sozialgerichts haben die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Beurteilungspielraum bei der Bearbeitung von derartigen Anträgen und dürfen bei deren Prüfung auch die jeweilige Versorgungslage berücksichtigen.