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Unfallversicherungsschutz erweitert!

Vermeintlich private Unfälle können nach einer neuen Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund als Arbeitsunfall zu entschädigen sein.
{Urteil vom 02.12.2016 – Az.: S 17 U 955/14}

Das Sozialgericht hat dies für einen Fall angenommen, in dem ein Motorradfahrer anlässlich einer privaten Motorradfahrt dank seiner Reaktionsschnelligkeit einem Fahrradfahrer ausgewichen ist, der seine Vorfahrt missachtet hatte. Durch diese Reaktion des Motorradfahrers wurde ein schlimmerer Unfall vermieden, der Motorradfahrer selbst erlitt Schulterverletzungen.

 Der zuständige Unfallversicherungsträger lehnte die Anerkennung des Verkehrsunfalls des Motorradfahrers als Arbeitsunfall ab, die entsprechenden ablehnenden Bescheide hatten vor dem Sozialgericht Dortmund keinen Bestand. Weil der Motorradfahrer auf Grund seines spontanen Ausweichmanövers Leib und Leben des Radfahrers geschützt hat, hat das Gericht diese Hilfeleistung zu Gunsten des Fahrradfahrers als Arbeitsunfall anerkannt.

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