Jobcenter muss höhere Kosten auch nach Umzug übernehmen
Das gilt dann, wenn das Jobcenter zuvor dem Umzug des Leistungsbeziehers zugestimmt hatte und er bei der Entstehung und bei der Fälligkeit der Nebenkosten ALG II erhalten hat.
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Jobcenter muss höhere Kosten auch nach Umzug übernehmen
Das gilt dann, wenn das Jobcenter zuvor dem Umzug des Leistungsbeziehers zugestimmt hatte und er bei der Entstehung und bei der Fälligkeit der Nebenkosten ALG II erhalten hat.