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Urteile und
Gesetzesänderungen

Jobcenter muss höhere Kosten auch nach Umzug übernehmen

Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass das Jobcenter Nebenkosten, die nach einem Umzug vom alten Vermieter nachgefordert werden, übernehmen muss.
{Urteil vom 13.07.2017 – Az.: B 4 AS 12/16 R}.

Das gilt dann, wenn das Jobcenter zuvor dem Umzug des Leistungsbeziehers zugestimmt hatte und er bei der Entstehung und bei der Fälligkeit der Nebenkosten ALG II erhalten hat.

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