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Urteile und
Gesetzesänderungen

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist beitragsfrei

Das Bundessozialgericht hat am 16.08.2017 entschieden, dass Aufwandsentschädigungen u.ä.,
(Urteil vom 16.08.2017 – Az.: B 12 KR 14/16 R).

die aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit gezahlt werden, in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei sind.

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