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Urteile und
Gesetzesänderungen

Umlage für Mutterschaftsaufwendungen

Ein Arbeitgeber (im vorliegenden Fall: eine Rundfunkanstalt) muss für seine Mitarbeiter auch dann die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen entrichten,
{Urteil vom 26.09.2017 - Az.: B 1 KR 31/16 R}.

wenn diese Mitarbeiter arbeitsrechtlich als „freie Mitarbeiter“ von dem Arbeitgeber bezeichnet werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

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