Umlage für Mutterschaftsaufwendungen
wenn diese Mitarbeiter arbeitsrechtlich als „freie Mitarbeiter“ von dem Arbeitgeber bezeichnet werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Aktuell -
Urteile und
Gesetzesänderungen
Umlage für Mutterschaftsaufwendungen
wenn diese Mitarbeiter arbeitsrechtlich als „freie Mitarbeiter“ von dem Arbeitgeber bezeichnet werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.