Aktuell -
Urteile und
Gesetzesänderungen

Neue Urteile zur Berufsgruppe der Künstler

Das Bundessozialgericht hat in zwei aktuellen Urteilen zur Sozialversicherungspflicht von Künstlern entschieden.
{Urteil vom 28.09.2017 - Az.: B 3 KS 1/17}.

In dem ersten Streitverfahren hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass Honorare, die an professionelle TänzerInnen in der Unterhaltungsshow „Let´s Dance/Dancing on Ice“ gezahlt werden, nicht mit einer Künstlersozialabgabe belegt werden dürfen. Begründung:
Die darstellenden Personen sind weder Künstler noch haben Sie in den Fernsehsendungen eine künstlerische, darstellende Tätigkeit im Sinne des Gesetzes verrichtet.
Das Bundessozialgericht hat hierbei betont, dass „nicht jeder, der im Zusammenhang mit einer Fernsehshow eine eigenständige Leistung erbringt, dadurch automatisch zum Unterhaltungskünstler wird“.

 

Auch eine von dem gemeinnützigen Verein: Christopher Street Day durchgeführte jährliche Veranstaltung („Christopher Street Day“) wurde vom Bundessozialgericht nicht als der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsrecht unterliegend gewertet. Der Verein werde hierdurch nicht zur „professionellen Kunstvermarkterin“, sondern beabsichtige, mit seiner Veranstaltung Vorurteile gegenüber sexuellen Minderheiten abzubauen und Diskriminierungen gegen diesen Menschen zu bekämpfen.

{Urteil vom 28.09.2017 - Az.: B 3 KS 2/16 R}.

 

 

Zurück