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Gesetzesänderungen

Pflegeversicherung - Vorversicherungszeiten

Die zuvor in der privaten Pflegeversicherung zurückgelegten Versicherungszeiten sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht auf die Vorversicherungszeiten in der sozialen Pflegeversicherung anzurechnen,
{Urteil vom 30.11.2017 - Az.: B 3 KR 11/16 R}.

wenn sie nach Beendigung der Mitgliedschaft in der privaten Pflegeversicherung nur über de Ehepartner familienversichert sind. In diesen Fällen besteht dann unter Umständen kein Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung.

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