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Urteile und
Gesetzesänderungen

Schülerunfall

Verunglückt ein Schüler an einem außerschulischen Ort und außerhalb der Schule aufgrund der Teilnahme an einer Gruppenarbeit, greift der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung.
{Urteil vom 23.01.2018 - Az.: B 2 U 8/16 R}.

Das Bundessozialgericht hat dies für einen Fall entschieden, bei dem auf Anweisung des Lehrers eine von diesem zusammengestellte Schülergruppe eine Gruppenarbeit in Form einer schulisch organisierten Projektarbeit außerhalb des Schulgeländes erledigen sollten.

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