Die kostengünstige Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Doktoranten, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, nicht eröffnet. Das hat das Bundessozialgericht unlängst entschieden. {Urteile vom 07.06.2018 - Az.: B 12 KR 15/16 R; B 12 KR 1/17 R}.