Neue Urteile zu Hartz IV
Entscheiden wurde zum einen, dass Aufwandsentschädigungen (in dem entschiedenen Fall für einen Bezirksabgeordneten) als monatliches Einkommen bedarfsmindernd anzurechnen sind. Zum anderen wurde ausgeurteilt, dass der Regelbedarf gemäß § 20 SGB II auch die Kosten für einen neuen Reisepass beinhaltet, so dass der betroffene Hilfsempfänger diesen nicht zusätzlich als Zuschuss vom Jobcenter erhalten kann. Schließlich hat das Bundessozialgerich in Fortführung seiner Rechtsprechung bestätigt, dass ein Anspruch auf Berücksichtigung eines Warmwassermehrbedarfs über die Warmwasserpauschale hinaus besteht, wenn und soweit die tatsächlich anfallenden Aufwendungen für die Warmwassererzeugung durch die Warmwasserpauschalen nicht vollständig gedeckt werden.