Genehmigungsfiktion auch bei im Ausland durchgeführten Maßnahmen
wenn diese unter Missachtung der fingierten Genehmigung bzw. eines Fristversäumnisses nach § 13 Abs. 3a SGB V ihre Leistungspflicht abgelehnt hat - so das Bundessozialgericht.
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Genehmigungsfiktion auch bei im Ausland durchgeführten Maßnahmen
wenn diese unter Missachtung der fingierten Genehmigung bzw. eines Fristversäumnisses nach § 13 Abs. 3a SGB V ihre Leistungspflicht abgelehnt hat - so das Bundessozialgericht.