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Urteile und
Gesetzesänderungen

Neues aus der Gesetzlichen Unfallversicherung

Wer seinen Arbeitsweg unterbricht, um private Post in einen Briefkasten zu werfen, nimmt eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit wahr und ist bei einem sich hierbei zutragenden Unfall nicht versichert.
[Urteil vom 07.05.2019 - Az.: B 2 U 31/17 R].

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