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Schulbegleitung

Ein Anspruch auf Schulbegleitung im Rahmen der Hilfe zur angemessenen Schulbildung besteht immer dann, wenn diese Begleitung nicht dem Kernbereich der pädagogischen Verantwortung der Schule zufällt, und zwar auch dann, wenn der den Unterricht begleitende Assistenzdienst außerhalb des Unterrichtsraums Einzelarbeitsphasen durchführt.
{Urteil vom 18.07.2019 - Az.: B 8 SO 2/19 R}.

Verantwortlich ist dann nicht die Schule, sondern der Sozialleistungsträger.

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