Trinkgeld und Arbeitslosengeld II
Nur in diesen Fällen beeinflusst das Trinkgeld die wirtschaftliche Lage des Leistungsbeziehers derart, dass daneben der Bezug der vollen SGB II-Leistungen ungerechtfertigt wäre.
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Trinkgeld und Arbeitslosengeld II
Nur in diesen Fällen beeinflusst das Trinkgeld die wirtschaftliche Lage des Leistungsbeziehers derart, dass daneben der Bezug der vollen SGB II-Leistungen ungerechtfertigt wäre.