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Urteile und
Gesetzesänderungen

Krankengeldfalle

Der behandelnde Arzt muss nahtlos eine Bescheinigung über Arbeitsfähigkeit ausstellen, damit der Patient Krankengeld erhält.
[Urteil vom 16.12.2014 - Az.: B 1 KR 31/14 R]

Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ärztliche AU-Bescheinigungen immer erst für den Folgetag des Arztbesuchs gelten. Der Patient muss den Arzt also aufsuchen, bevor die aktuelle AU-Bescheinigung ausgelaufen ist.

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