Krankengeldfalle
Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ärztliche AU-Bescheinigungen immer erst für den Folgetag des Arztbesuchs gelten. Der Patient muss den Arzt also aufsuchen, bevor die aktuelle AU-Bescheinigung ausgelaufen ist.
Aktuell -
Urteile und
Gesetzesänderungen
Krankengeldfalle
Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ärztliche AU-Bescheinigungen immer erst für den Folgetag des Arztbesuchs gelten. Der Patient muss den Arzt also aufsuchen, bevor die aktuelle AU-Bescheinigung ausgelaufen ist.