Bei der Bemessung des Elterngeldes wird nur das Einkommen aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes berücksichtigt, wenn ausschließlich Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt wurde. [Urteile vom 27.06.20189- Az.: B 10 EG 1/18 R; B 10 EG 2/18 R}.
(Auch) die Verhängung einer zweiten Sperrzeit ist nur dann rechtmäßig, wenn zuvor ein Bescheid ergehen, der auf die Rechtsfolgen des Eintritts vorhergehender Sperrzeiten hinweist. [Urteil vom 27.06.2019 - Az.: B 11 AL 17/18 R}.
In Deutschland zurückgelegte rentenrechtliche Zeiten (Ansprüche und Anwartschaften) werden nach dem deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen von 1975/1990 bei der Berechnung der deutschen Rente nicht berücksichtigt, solange sich der Versicherte in Polen aufhält. [Urteil vom 27.06.2019 - Az.: B 5 R 36/17 R – für die Gewährung einer Witwenrente].
Pflegefachkräfte, die in stationären Pflegeeinrichtungen als Honorarpflegekräfte tätig sind, sind grundsätzlich nicht selbständig tätig. Sie sind in den Organisationsablauf des Pflegeheims integriert und haben kein nennenswertes Unternehmerrisiko. [Urteile vom 07.06.2019 - Az.: B 12 R 6/18 R; B 12 R 6/18 R; B 12 KR 8/18 R}
Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass der Ausschluß von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung verfassungsgemäß ist. [Urteil vom 28.05.2019 - Az.: B 1 KR 25/18 R]