Aktuell -
Urteile und
Gesetzesänderungen

Ich informiere Sie über wichtige Urteile und Gesetzesänderungen.

Anspruch auf Halbwaisenrente in der Gesetzlichen Unfallversicherung

Der Anspruch auf eine Halbwaisenrente besteht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich die Halbwaise in Schul- oder Berufsausbildung befindet (§ 67 Absatz 1 Nr. 1 SGB VII).
[Urteil vom 07.05.2019 - Az.: B 2 U 27/17 R].

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Neues aus der Gesetzlichen Unfallversicherung

Wer seinen Arbeitsweg unterbricht, um private Post in einen Briefkasten zu werfen, nimmt eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit wahr und ist bei einem sich hierbei zutragenden Unfall nicht versichert.
[Urteil vom 07.05.2019 - Az.: B 2 U 31/17 R].

Betriebliche Altersvorsorge

Werden Einnahmen aus einer vom früheren Arbeitnehmer begründeten betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung nach seinem Tod an ein bezugsberechtigtes Kind ausgezahlt, das bereits das 27. Lebensjahr vollendet hat, handelt es sich hierbei nicht um beitragspflichtige Versorgungsbezüge in der Gesetzlichen Kranken- und in der sozialen Pflegeversicherung.
[Urteile vom 26.02.2019 - Az.: B 12 KR 12/18 R; B 12 KR 13/18 R; B 12 KR 17/18 R}.

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Berechnung Arbeitslosengeld I (ALG I)

Wird von einem Arbeitgeber der Lohn aus einem Beschäftigungsverhältnis auch für Zeiten einer vereinbarten Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitsleistung weitergezahlt,
{Urteil vom 30.09.2018 - Az.: B11 AL 15/17 R}.

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Neue Urteile zu Hartz IV

Das Bundessozialgericht hat am 24.09.2018 mehrere Entscheidungen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende getroffen.
{Urteile vom 24.09.2018 - Az.: B 14 AS 36/17 R; B 4 AS 33/17 R; B 14 AS 45/17 R}.

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